Mindestleistungsumfang für Lieferung und Montage eines Fertighauses
Abweichungen vom Mindestleistungsumfang sind nur dann zulässig, wenn dies der Bauherr ausdrücklich und nachweislich wünscht.
- Bauführung Die Bauführung vom Beginn der Ausführung bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung
- Standsicherheit Alle für die Standsicherheit erforderlichen Bauelemente inklusive Dachkonstruktion und deren Verbindungen sowie die Verankerung des Bauwerks mit dem Unterbau.
- Tragende und aussteifende Elemente Alle tragenden und aussteifenden Wandelemente sowie Haustrennwände, Treppenhauswände und Decken samt Deckenuntersichten entsprechend den unter „Wärmeschutz“ angeführten Leistungen einschließlich einer witterungssicheren außenseitigen Beplankung
- Wärmeschutz u.a. Alle für die bauphysikalischen Anforderungen der Bauteile notwendigen Ausführungen im Hinblick auf Wärmeschutz, Wasserdampfdiffusion und Kondensationsschutz sowie Schall- und Brandschutz. Zur Erfüllung der bauphysikalischen Anforderungen sind begleitende Maßnahmen, z.B. durch Verspachtelung, im Rahmen der Bauaufsicht durch die Bauführung erforderlich
- Anschlussstellen und Durchdringungen Die Anschlussstellen (z.B. für Balkone) und Durchdringungen (z.B. Leitungsdurchführungen) der Außenbauteile sind regensicher auszuführen
- Elektroinstallationen Vorbereitende Maßnahmen für den Einbau der Elektroverrohrung oder –verkabelung in den Bauteilen
- Ver- und Entsorgungsleitungen Vorbereitende Maßnahmen für den Einbau der Ver- und Entsorgungsleitungen in den Bauteilen
- Äußeres Erscheinungsbild Die Fertigstellung des äußeren Erscheinungsbildes eines Fertighausbaues hat die Dacheindeckung inklusive Spenglerarbeiten, die Fassade, den Holzschutz und/oder die Oberfläche im Außenbereich, die Fenster, Außentüren und Außentore (verglast und oberflächenendbeschichtet) zu beinhalten
- Treppen Einbau einer Treppe zwischen den Wohngeschossen unabhängig vom Material